Grundinstandsetzung des Oberlandesgerichts Rostock (Ständehaus)
Wallstraße 03, 18055 Rostock
Das Ständehaus Rostock wurde in der Zeit von 1889 bis 1893 im Auftrag der Mecklenburgischen Ritterschaft errichtet. Es diente bis 1918 verschiedenen Einrichtungen der Landstände als Gerichts- und Verwaltungssitz.
Im Jahre 1953 erfolgte die Übernahme des Ständehauses durch die Nationale Volksarmee der DDR, welche das Gebäude bis 1990 nutzte. Seit Juli 1992 ist das Ständehaus Sitz des Oberlandesgerichts Rostock. Es steht als Einzeldenkmal unter Denkmalschutz.
Nach 1995 wurde es abschnittsweise einer Grundinstandsetzung unterzogen. Ab 2004 erfolgte die Sanierung der Fassade und die Instandsetzung der Innenräume. Besonderes Augenmerk galt der denkmalgerechten Wiederherstellung der ursprünglichen Gestalt des innenliegenden Lichthofes und des großen Saales (heute Plenarsaal).
Auftraggeber | Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch den Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V |
An der Planung Beteiligte | Baustatik Heuschkel, Rostock Ingenieurbüro Hellwig-Stier, Rostock HKS-Ingenieurbüro, Rostock |
Restauratoren | M. Mannewitz und Kollegen, Rostock Dipl.-Restaurator J. Schröder, Rostock |
Erbrachte Leistungen | Leistungsphase 2 bis 8 HOAI |
Leistungszeitraum | 2002 bis 2009 |
Bruttogeschossfläche | 5.060 m² |
Nutzfläche | 2.240 m² |
Bruttorauminhalt | 26.400 m³ |